IT- und Hausordnungen
Hausordnung
Fassung vom 31.08.2025
Das Zusammenleben und Zusammenarbeiten vieler Menschen auf engem Raum erfordert gegenseitige Rücksichtnahme, gelegentlich auch Verzicht auf individuelle Freiheiten. Die Hausordnung der Evangelischen Gesamtschule soll diesem Zusammenleben dienen. Sie soll einen ungestörten Unterricht ermöglichen sowie Unfälle und Gefährdungen von Personen und Gegenständen vermeiden helfen.
1.1 Die Hausordnung regelt das Verhalten auf dem ganzen Gelände des Bildungscampus, einschließlich der Sporthalle und des Sporthallengeländes.
1.2 Sie findet auf Unterrichtsveranstaltungen außerhalb dieses Bereichs sinngemäß Anwendung.
1.3 Sie betrifft Schülerinnen und Schüler und deren Eltern, Lehrerinnen und Lehrer, andere Mitarbeiter sowie Besucher der Evangelischen Gesamtschule Kleinmachnow während der gesamten Zeit des Schulbetriebes.
In der Folge soll aus Gründen der Vereinfachung nur die männliche Form für alle Geschlechter gelten.
2.1 Alle am Schulbetrieb Beteiligten sind darauf bedacht, Gefahren zu vermeiden, Schaden abzuwenden, einen geregelten Unterrichtsbetrieb nach Kräften zu unterstützen.
2.2 Sie sind dazu verpflichtet, das Schulgebäude, seine Einrichtungen, Lehr- und Lernmittel der Schule sowie Anlagen und Einrichtungen auf dem gesamten Gelände des Hoffbauer Bildungscampus‘ sorgsam zu behandeln.
2.3 Auf dem Gelände des Bildungscampus ist Rücksichtnahme auf die anderen Nutzer entsprechend ihren besonderen Erfordernissen geboten.
2.4 Gegenüber den Schülern der Gesamtschule sind die Mitarbeiter des Gymnasiums, der Grundschule und der Kindertagesstätte weisungsberechtigt.
3.1 Auf dem Gelände des Bildungscampus‘ gilt die Straßenverkehrsordnung. Alle sind zu besonderer Vorsicht und gegenseitiger Rücksichtnahme verpflichtet. Dies gilt für Fußgänger, Rad- und Kraftfahrer gleichermaßen.
3.2 In der Regel werden die Verkehrsbereiche innerhalb des umzäunten Schulgeländes nicht mit Kraftfahrzeugen oder Fahrrädern befahren. Diese Fahrzeuge werden auf dem Parkplatz, bzw. an den Fahrradständern abgestellt.
3.3 Beim Überqueren des Fahrweges ist auf einen möglichen Kraftfahrzeugverkehr, z. B. durch Lieferfahrzeuge zu achten.
3.4 E-Scooter dürfen nur auf Radwegen oder auf der Straße gefahren werden, nicht auf dem Fußweg und auch nicht auf dem Campusgelände.
4.1 Beim Betreten des Gebäudes sind die Schuhe von losem Schmutz zu reinigen.
4.2 Der Teppichboden in den Unterrichtsräumen bedarf besonderer Rücksichtnahme. Kaugummis dürfen nicht auf den Boden gelangen und sind deshalb im Gebäude verboten. Flecken aller Art sollen vermieden werden.
4.3 Schüler dürfen nur die oberen Fenster öffnen. Das Öffnen der unteren Fenster birgt ein Verletzungsrisiko.
4.4 Abfälle gehören in Abfallbehälter oder Papierkörbe. Der Müll ist nach Vorgabe zu trennen.
4.5 Toben, Laufen, Ballspielen ist im Schulgebäude zu unterlassen, um Unfälle, Beschädigung und Lärmbelästigung zu vermeiden.
4.6 Während der Heizperiode sollen alle auf sparsamen Einsatz der Heizenergie bedacht sein.
4.7 Gruppen, die Unterricht in den Räumen anderer Klassen haben, sollen sich dort besonders rücksichtsvoll verhalten und die Raumgestaltung der Stammklasse respektieren.
4.8 Nach Unterrichtsschluss müssen alle Arbeitsmittel aufgeräumt, die Stühle hochgestellt und die Tafeln gesäubert werden. Der Fußboden wird von Papier und anderen Abfällen gereinigt. Schülerordnungsdienste jeder Klasse sorgen mit für die Einhaltung dieser Bestimmungen.
4.9 Führen Schüler Mobiltelefone, mobile Geräte zur Datenverarbeitung und Datenfernübertragung sowie elektronische Spiel- und Audiogeräte mit sich, so sind diese in den Jahrgängen 7-10 vor Unterrichtsbeginn im Tresor des jeweiligen Klassenraumes zu verschließen. Ausgenommen sind die iPads, die im Unterricht nach Maßgabe der Lehrkraft genutzt werden dürfen. In den Jahrgängen der Sek.II dürfen mobile Endgeräte in den Kursräumen, nicht jedoch auf den Fluren und auf dem Schulhof, genutzt werden. Bei Klassenarbeiten, Klausuren oder Prüfungen gelten mobile Endgeräte in der Regel als unerlaubte Hilfsmittel.
4.10 In der Sek. II sind die Handys während des Unterrichtes in der Schultasche zu lassen, es sei denn, der Lehrer erlaubt die Nutzung des Handys im Unterricht.
4.11 In der Sek. I sollen Handys nur außerhalb des Schulgeländes genutzt werden.
4.12 Zu den iPads in der Sekundarstufe I: Die Lehrkraft entscheidet, wann diese im Unterricht eingesetzt werden. Sie sind im aufgeladenen Zustand mit in die Schule zu bringen. Die iPads bleiben während des Schulbesuches im Schulmodus.
4.13 Mitgebrachte Wertgegenstände sind nicht durch die Schule versichert.
4.14 Jegliches Fast Food soll aufgrund des entstehenden Mülls nicht mit auf das Schulgelände gebracht werden. Schüler der Sekundarstufe II können diese Angebote in Freistunden oder in der Mittagspause außerhalb des Schulgeländes nutzen.
4.15 Energydrinks sind nicht in die Schule mitzubringen.
4.16 Die Fahrstühle werden grundsätzlich nicht von Schülern genutzt. Ausnahmen z.B. bei Körperbeeinträchtigung oder Verletzung werden im Einzelfall von einem zuständigen Klassenlehrer festgelegt.
5.1 Der Unterricht soll pünktlich beginnen und schließen. Vor Stundenbeginn sollen die Schüler Raum und Arbeitsplatz für den Unterricht vorbereiten und zu Stundenbeginn an ihren Plätzen sein.
5.2 Das Essen während des Unterrichtes ist in der Regel nicht gestattet.
5.3 Schüler der Sekundarstufe I verbringen grundsätzlich die erste große Pause auf dem Gesa-Schulhof. In der Mittagspause dürfen sie im Schulgebäude bleiben, in die Mensa oder auf den Gesa-Schulhof gehen. Schüler der Sekundarstufe II entscheiden über ihren Aufenthalt in allen Pausen selbst.
5.4 Während der Pausen ist der Unterrichtsraum genügend zu lüften.
5.5 Bei Beginn einer großen Pause verlässt der Lehrer zuletzt den Unterrichtsraum. Die Räume der Klassenräume werden in der Regel verschlossen. Fachräume werden abgeschlossen. Diese werden nur mit der Fachlehrkraft betreten und von dieser aufgeschlossen.
5.6 Bei Regen oder extremen Wetterbedingungen dürfen die Schüler in den Klassenräumen bleiben. Die Entscheidung trifft die Pausenaufsicht.
5.7 Im Winter sollen nicht mit Schnee oder Eis geworfen und Rutschgefahren vermieden werden.
6.1 Im Schulgebäude und auf dem gesamten Schulgelände und anderen Unterrichtsorten, auf den Wegen dorthin und bei allen schulischen Veranstaltungen ist das Rauchen untersagt. Gleiches gilt auch für die Wege von und zur Schule. Diese Regel schließt E-Zigaretten und Vapes ein.
6.2 Rauschgifte, Tabak, Alkohol sowie sonstige Suchtmittel dürfen von Schülern nicht in den Bereich der Schule sowie andere Orte schulischer Veranstaltungen einschließlich Klassenfahrten mitgebracht oder konsumiert werden.
6.3 Die Anstiftung von Mitschülern zu Erwerb und Konsum von Alkohol oder sonstigen Suchtmitteln ist verboten und stellt einen erheblichen Verstoß gegen den §3 des Schulvertrages, Verpflichtung zur Anerkennung der gültigen Ordnungen, dar.
6.4 Auch die unentgeltliche Weitergabe oder Annahme von Rauschmitteln ist bei wiederholtem Vorkommen anzeigepflichtig. (Rundschreiben 12/25)
6.5 Im Rahmen der geltenden Gesetze kann die Schulleitung bei Schulfesten eine kontrollierte Abgabe alkoholischer Getränke an Schüler gestatten. Dies ist den Eltern vor der Veranstaltung anzukündigen.
6.6 Es ist verboten, Waffen, waffenähnliche, Feuerzeuge, Streichhölzer und andere gefährliche Gegenstände mit sich zu führen oder sonst einzubringen. Dieses Verbot bezieht sich auf das gesamte Gelände des Bildungscampus´ wie auch auf alle schulischen Veranstaltungen an anderen Orten. Es gilt auch für Fälle tatsächlichen oder vermeintlichen Selbstschutzes sowie unabhängig von einer waffenrechtlichen Genehmigung.
6.6.1 Definition: Zu Waffen gehören nach dieser Hausordnung insbesondere: alle Schusswaffen (einschl. Gas- und Schreckschusspistolen; Reizstoff- und Signalwaffen; Luftdruckwaffen jeder Art und Schussapparate, unabhängig von der Funktionstüchtigkeit). Eingeschlossen sind Nachbildungen von Schusswaffen, Sammlerstücke oder sonstige Attrappen sowie täuschend echte Spielzeugpistolen, alle Hieb- und Stoßwaffen sowie Wurfwaffen, insbesondere Fahrtenmesser, Dolche, Spring- und Klappmesser, Schlagringe, gefährliche bzw. als Waffen oder zur Gewaltanwendung zu gebrauchende Gegenstände anderer Art, insbesondere Feuerwerkskörper, Reizgassprühdosen und zur Gewaltanwendung geeignete Schläger.
6.6.2 Jeder Schüler, und jeder Mitarbeiter in der Schule trägt für den Schutz anderer Personen sowie der eigenen Person eine Mitverantwortung. Diese schließt die Verpflichtung ein, sich bei Kenntnis von Gefährdungen insbesondere durch Drogen, durch mitgeführte Waffen und andere gefährliche Gegenstände in geeigneter Weise Eltern, Lehrern oder der Schulleitung mitzuteilen. Eltern, denen Kinder oder andere Eltern diesbezügliche Mitteilungen machen, sind verpflichtet, die Schule unverzüglich und in geeigneter Weise zu informieren.
7.1 Fahrräder und E-Scooter sind bei den Fahrradständern abzustellen.
7.2 Parkplätze können nur im Rahmen der vorhandenen Kapazität mitgenutzt werden, soweit sie nicht Mitarbeitern vorbehalten sind.
7.3 Der Schulträger übernimmt keine Haftung für abgestellte Fahrräder oder Kraftfahrzeuge.
8.1 In allen Klassen- und Fachräumen ist vom Klassenleiter ein Alarmplan auszuhängen, der mit den Schülern zu Beginn eines jeden Schulhalbjahres zu besprechen ist.
8.2 Einrichtungen, die dem Feueralarm, der Evakuierung, der Brandbekämpfung dienen, sind weder zu beschädigen noch zweckentfremdet zu nutzen, da dies die Sicherheit aller gefährdet.
8.3 Die Feuerwehrzufahrt ist ständig freizuhalten.
9.1 Am Ende eines Schultages müssen alle Schüler die Unterrichtsräume verlassen. Persönliches Eigentum der Schüler ist mitzunehmen. Der unterrichtende Lehrer sorgt für Ordnung im Raum, das Schließen der Fenster und das Hochstellen der Stühle. Er verlässt als letzter den Raum. Außerhalb der Aufsichtszeiten und außerhalb schulischer Veranstaltungen erfolgt der Aufenthalt von Schülern auf dem Schulgelände auf eigene Gefahr.
9.2 Schüler vom siebenten bis zum zehnten Jahrgang dürfen den schulischen Aufsichtsbereich während der Unterrichtszeit, auch in den Pausen und Freistunden, nicht eigenmächtig verlassen. Schüler ab dem elften Jahrgang dürfen den schulischen Aufsichtsbereich nur mit Einverständnis der Eltern verlassen. Die den Aufsichtsbereich vereinbarungsgemäß verlassenden Schüler unterliegen in diesen Fällen, sofern es sich dabei nicht um den Schulweg handelt, nicht dem allgemeinen Unfallversicherungsschutz durch die Schule.
Ordnung zur Nutzung der Informationstechnik für Schülerinnen und Schüler
Die Evangelische Gesamtschule Kleinmachnow bietet mit seiner umfangreichen Ausstattung an Informationstechnik seinen Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, moderne Medien zu Unterrichts- und Bildungszwecken möglichst selbstständig zu nutzen. Das erfordert ein hohes Maß an Eigenverantwortlichkeit und Sorgfalt.
Diese Ordnung dient der inhaltlichen und der pädagogischen Arbeit, dem Datenschutz, dem sozialen Miteinander wie dem Erhalt der technischen Ausstattung, deren Software und deren Systemeinrichtungen. Als Bestandteil der Hausordnung betrifft sie die Arbeit mit technischen Geräten, mit Software sowie die elektronische Informationsbeschaffung und -weitergabe.
Die Informationstechnik umfasst alle Rechner und Tablets der Schule, einschließlich der peripheren Hardware (z.B. der elektronischen Tafeln, der Access Points, der Drucker), die für Unterrichts- und Übungszwecke in den Räumen der Evangelischen Gesamtschule Kleinmachnow zur Verfügung stehen.
Manipulationen an den Geräten der Informationstechnik und den dazugehörigen Kabeln sind verboten. Defekte Geräte werden unmittelbar der unterrichtenden Lehrerkraft gemeldet.
Nutzungsberechtigt sind die Schülerinnen und Schüler der Evangelischen Gesamtschule Kleinmachnow (nachfolgend auch Nutzer genannt) zu den vereinbarten Zeiten und Bedingungen.
Ein Verstoß gegen diese Regeln führt zu pädagogischen Maßnahmen oder Ordnungsmaßnahmen.
Inhaltsverzeichnis
1. UMGANG MIT SCHUL-MACBOOKS
2. UMGANG MIT SCHUL-IPADS
3. UMGANG MIT PRIVATEN IPADS IN DER SEKUNDARSTUFE 1
4. SCHULSERVER, BENUTZERKONTEN UND DATENSICHERHEIT
5. LERNPLATTFORM MOODLE
6. REGELN FÜR SCHULISCHE LERNPLATTFORMEN
7. INTERNETNUTZUNG
8. OFFICE-365
1. Umgang mit Schul-MacBooks
- Ein MacBook wird grundsätzlich von einem pädagogischen Mitarbeiter ausgegeben, der auch die Nutzung und die Rückgabe überwacht.
- Ein MacBook wird nur im Unterricht, in einem Ganztagsangebot oder im besonderen Auftrag eines pädagogischen Mitarbeiters außerhalb dieser Zeiten genutzt.
- Wenn das MacBook zum Einsatz kommt, ist es in sicherer Art auf einem Tisch aufzustellen, sodass keine Teile oder Kabel über die Tischkanten ragen.
- Während der Arbeit mit den MacBooks gelten besondere Verhaltensregeln im Klassenraum. Jegliches Gerangel oder Schubsen u. ä. unangemessenes Verhalten durch Schülerinnen und Schüler muss unterbleiben. Es dürfen sich keine Getränke oder andere Lebensmittel auf dem Tisch befinden.
- Nach Beendigung des Einsatzes ist das MacBook in dem dafür vorgesehenen Wagen sicher zu verwahren und zum Aufladen anzuschließen.
- Das MacBook wird in geschlossenem Zustand einzeln und mit beiden Händen getragen.
- Die den Administratorrechten vorbehaltenen Systemeinstellungen der Rechner dürfen nicht verändert werden.
2. Umgang mit Schul-IPads
- Ein Tablet wird grundsätzlich von einem pädagogischen Mitarbeiter ausgegeben, der auch die Nutzung und die Rückgabe überwacht.
- Ein Tablett wird nur im Unterricht, in einem Ganztagsangebot oder im besonderen Auftrag eines pädagogischen Mitarbeiters außerhalb dieser Zeiten genutzt.
- Während der Arbeit mit dem Tablet gelten besondere Verhaltensregeln im Klassenraum. Jegliches Gerangel oder Schubsen u. ä. unangemessenes Verhalten durch Schülerinnen und Schüler muss unterbleiben. Es dürfen sich keine Getränke oder andere Lebensmittel auf dem Tisch befinden.
- Nach Beendigung des Einsatzes ist das Tablet in dem dafür vorgesehenen Wagen/ Koffer sicher zu verwahren und zum Aufladen anzuschließen.
- Das Tablet wird sicher getragen und zum Arbeitsplatz transportiert.
- Die den Administratorrechten vorbehaltenen Systemeinstellungen der Tablets dürfen nicht verändert werden.
3. Umgang mit privaten IPads in der Sekundarstufe 1
Die Regeln der Schulnutzung unterscheiden sich vom privaten Umgang mit den Geräten, da Schule ein öffentlicher Raum ist.
- Das iPad darf zu Unterrichtszwecken ausschließlich nach Absprache mit der Lehrkraft verwendet werden. Der Lehrer entscheidet, ob, wann und wie das iPad genutzt wird.
- Alle IPads sind in das Schulsystem (MDM) unserer Schule eingebunden, werden also grundsätzlich vom Systemadministrator verwaltet.
- Der Schulmodus beschränkt das Ipad auf die von der Schule festgelegten Apps und Einstellungen, eine Veränderung ist nicht erlaubt
- Der Browser ist im Schulmodus allgemein gesperrt und darf nur durch eine Lehrkraft freigegeben werden.
- Das freie Bewegen im Internet (surfen) ist somit grundsätzlich nicht erlaubt, das schließt auch alle Umwege aus, welche über andere Programme genutzt werden könnte, um auf Internetseiten zu gelangen
- Die Lehrkräfte verfügen über verschiedene Stufen der Kontrolle und Steuerung – vom freien Arbeiten mit den IPads über die Einschränkung auf die Verwendung weniger Apps bis hin zum kompletten Sperren des Gerätes
- Das Aufnehmen von Video- und Tondateien sowie Fotos ist während des Schultages nicht gestattet. Ausnahmen erteilt ausdrücklich die unterrichtende Lehrkraft.
- Es werden nur die eigenen Geräte, nicht die der Mitschüler, genutzt.
- Die Geräte müssen stets mit genügend Akku-Kapazität mitgebracht werden
- Das iPad entbindet nicht von der Pflicht, alle anderen Schulbücher, Arbeitshefte und Schreibutensilien mitzubringen.
- Während des Schulbetriebs trägt jeder die Verantwortung für sein Gerät und passt selbstständig darauf auf. Am Ende des Tages nehmen alle Schülerinnen und Schüler ihr iPad mit nach Hause.
- Private Fotos, Filme, Musik und andere Medieninhalte dürfen nicht auf dem Gerät gespeichert werden, wenn diese rassistischen, pornographischen, gewaltverherrlichenden oder ehrverletzenden Inhalt haben.
- Es muss sichergestellt sein, dass jederzeit genügend freier Speicherplatz für die schulische Arbeit auf dem Gerät verfügbar ist.
- Fotos, Filme und Audiomitschnitte dürfen während des Schultages nur mit Erlaubnis einer Lehrkraft und zu schulischen Zwecken aufgenommen werden.
- Aufnahmen (Foto, Video, Ton) von anderen Personen, ohne deren ausdrückliche Zustimmung, sind untersagt.
- Im Fall, dass Ihr Kind die Schule verlässt oder Sie das Gerät ersetzen wollen, muss das bisherige Gerät aus dem MDM der Schule entfernt werden (wenden Sie sich in diesem Fall bitte an die Schulleitung).
4. Schulserver, Benutzerkonten und Datensicherheit
- Schülerinnen und Schüler melden sich über das MacBook auf dem Schulserver immer unter den ihnen zugewiesenen persönlichen Nutzernamen auf ihrem Nutzerkonto an.
- Dieses persönliche Nutzerkonto auf dem Schulserver ist durch ein selbst gewähltes Passwort gegen unbefugten Zugriff zu sichern. Jeder Nutzer ist dafür verantwortlich, dass nur er allein sein persönliches Passwort kennt, die Weitergabe an andere Schülerinnen und Schüler ist nicht zulässig.
- Die Schülerinnen und Schüler sind für alle Aktivitäten, die unter ihrem Nutzernamen ablaufen, verantwortlich.
- Das MacBook, an dem sich ein Nutzer am Schulserver angemeldet hat, darf nicht unbeaufsichtigt gelassen werden.
- Die Schülerinnen und Schüler werden darüber informiert, dass im Rahmen der Aufsicht die Schülerrechner per Fernüberwachung von Lehrkräften eingesehen werden.
- Zum Ende muss sich der Nutzer von seinem Nutzerkonto abmelden und den Rechner herunterfahren, das Schließen des MacBooks genügt nicht.
- Das Ausforschen von Passwörtern und die Benutzung fremder Passwörter, Nutzerkonten und auch jeder sonstige Zugriff auf fremde Verzeichnisse und Dateien sind nicht erlaubt, auch nicht, wenn dies durch Versäumnisse des Kontobesitzers leicht möglich ist oder mit seinem Wissen geschieht.
- Die von anderen erstellten Daten, auf dem allen zugänglichen Transferordner dürfen von Schülerinnen und Schülern nicht verschoben, verändert oder gelöscht werden.
- Filme, Musikdateien und Bildersammlungen sollen wegen der begrenzten Speicherkapazität zeitlich begrenzt nur für den aktuellen Unterrichtsgebrauch auf dem Nutzerkonto gespeichert werden.
- Der Einsatz sog. „Spyware“ und „Malware“ (z.B. Viren, Würmer, Trojaner) ist strengstens untersagt.
- Im Zusammenhang mit der Informationstechnik ist neben der Schulleitung und den Lehrkräften auch der Systemadministrator den Schülerinnen und Schülern gegenüber weisungsberechtigt.
- Alle auf dem Schulserver befindlichen Daten unterliegen dem Zugriff des Systemadministrators, der bei dringendem Handlungsbedarf, in Absprache mit der Schulleitung, Daten einsehen, entfernen oder verändern kann. Eine Kontosperrung ist möglich. Der Nutzer wird über einen solchen Eingriff – notfalls nachträglich – von einer Lehrkraft angemessen informiert.
5. Lernplattform Moodle
Die Schule bietet die Möglichkeit der Nutzung einer Lernplattform. Die Lernplattform dient der Bereitstellung von Dateien für den Unterricht oder für Hausaufgaben, der Kommunikation zwischen Schülern und Schülerinnen und der Kommunikation mit den Lehrkräften. Dabei sind folgende Hinweise zu beachten:
- Schülerinnen und Schüler melden sich über den Browser des Endgerätes (MacBook, IPad) immer unter den ihnen zugewiesenen persönlichen Nutzernamen auf ihrem Nutzerkonto an.
- Dieses persönliche Nutzerkonto auf Moodle ist durch ein selbst gewähltes Passwort gegen unbefugten Zugriff zu sichern. Jeder Nutzer ist dafür verantwortlich, dass nur er allein sein persönliches Passwort kennt, die Weitergabe an andere Schülerinnen und Schüler ist nicht zulässig.
- Die Schülerinnen und Schüler sind für alle Aktivitäten, die unter ihrem Nutzernamen ablaufen, verantwortlich.
- Das Endgerät, an dem sich ein Nutzer auf Moodle angemeldet hat, darf nicht unbeaufsichtigt gelassen werden.
- Das Ausforschen von Passwörtern und die Benutzung fremder Passwörter, Nutzerkonten und auch jeder sonstige Zugriff auf fremde Verzeichnisse und Dateien sind nicht erlaubt, auch nicht, wenn dies durch Versäumnisse des Kontobesitzers leicht möglich ist oder mit seinem Wissen geschieht.
- Filme, Musikdateien und Bildersammlungen sollen wegen der begrenzten Speicherkapazität zeitlich begrenzt nur für den aktuellen Unterrichtsgebrauch auf dem Nutzerkonto gespeichert werden.
- Im Zusammenhang mit der Informationstechnik ist neben der Schulleitung und den Lehrkräften auch der Systemadministrator den Schülerinnen und Schülern gegenüber weisungsberechtigt.
- Alle auf dem Schulserver befindlichen Daten unterliegen dem Zugriff des Systemadministrators, der bei dringendem Handlungsbedarf, in Absprache mit der Schulleitung, Daten einsehen, entfernen oder verändern kann. Eine Kontosperrung ist möglich. Der Nutzer wird über einen solchen Eingriff – notfalls nachträglich – von einer Lehrkraft angemessen informiert.
6. Regeln für schulische Lernplattformen
Die Schule stellt verschiedene Lernplattformen zur Verfügung, um den Unterricht zu unterstützen, Aufgaben zu bearbeiten und das Lernen zu fördern. Bei der Nutzung sind folgende Regeln zu beachten:
- Melde dich immer mit deinen persönlichen Zugangsdaten an und nutze nur dein eigenes Konto.
- Halte dein Passwort geheim und gib es nicht an andere weiter.
- Du bist für alle Aktivitäten unter deinem Nutzerkonto verantwortlich.
- Das Ausspähen von Passwörtern oder die Nutzung fremder Konten ist nicht erlaubt.
- Halte dich an respektvolle und sachliche Kommunikation.
- Folge den Anweisungen der Lehrkräfte und des Systemadministrators.
- Der Systemadministrator kann bei Bedarf auf Daten zugreifen, um die Plattform zu verwalten.
- Regelverstöße können zu Kontosperrungen oder weiteren Maßnahmen führen.
7. Internetnutzung
- Das Internet darf nur für schulische Zwecke genutzt werden.
- Die Nutzung des Internets bedarf der ausdrücklichen Aufforderung oder Genehmigung durch die unterrichtende Lehrkraft.
Das Internet kann aus technischen Gründen keiner absolut zuverlässigen Filterung unterworfen werden. Die Evangelische Gesamtschule Kleinmachnow kommt seiner Aufsichtspflicht gegenüber Schutzbefohlenen durch folgende Maßnahmen nach:
- Durch den Betrieb einer Firewall wird der ein- und ausgehende Datenverkehr reglementiert.
- Der Datenverkehr ins Internet wird in Protokolldateien gespeichert, aus denen der jeweilige Rechner, Nutzer, Datum, Uhrzeit, Dauer und Art der Nutzung festgestellt werden können. Diese Daten werden für die Dauer von maximal einem Jahr gespeichert.
- Zusätzlich wird eine Filtersoftware eingesetzt, die jedoch keine vollständige Sperrung fragwürdiger Seiten sicherstellt.
Für die Benutzung des Internets gelten weiterhin folgende Bestimmungen:
- Es ist verboten, Vertragsverhältnisse im Namen der Evangelischen Gesamtschule Kleinmachnow einzugehen (z.B. Bestellung von Artikeln über das Internet) und urheberrechtlich geschützte Daten illegal herunterzuladen oder anzubieten.
- Es ist verboten, sich Zugang zu Informationen aus dem Internet zu verschaffen oder sie zu verbreiten, die rechtlichen Grundsätzen in der Bundesrepublik widersprechen, dem Ansehen der Schule schaden, ehrverletzend, diskriminierend, diffamierend oder beleidigend sind. Das gilt z.B. für gewaltverherrlichende, extremistische, pornographische, nationalsozialistische Inhalte und Cybermobbing.
- Die Bekanntgabe von persönlichen Daten, wie Namen, Geburtsdaten, Telefonnummern und Adressen, privaten Informationen hat zu unterbleiben.
- Wie bei allen Publikationen gilt auch bei elektronisch gespeicherten Medien das
- Urheberrecht (=geistiges Eigentum). Die Verwendung von fremden Texten, Tönen, Bildern, Filmen oder anderen Inhalten stellt eine Urheberrechtsverletzung dar, die strafrechtlich verfolgt werden kann, wenn diese Daten nicht ausdrücklich freigegeben sind. Ein Quellennachweis muss für Zitate und Bilder grundsätzlich geführt werden.
- Über private mobile Geräte dürfen die Schulnetzwerkstrukturen nicht verwendet werden. Ein Ausforschen des W-LAN Zugangs und ein Einwählen sind nicht erlaubt.
8. Office-365
Die Schule bietet die Möglichkeit der Nutzung von Office 365. Dieses Softwarepaket beinhaltet verschiedene Programme, die für den Unterricht und die Erledigung von Hausaufgaben genutzt werden können. Es ermöglicht auch die Kommunikation zwischen den Schülern und Schülerinnen sowie die Kommunikation mit den Lehrkräften. Dabei sind folgende Hinweise zu beachten:
- Ein Benutzerkonto wird solange gewährt, wie man an der Schule eingeschrieben ist. Nach Verlassen der Schule wird das Konto innerhalb von spätestens 4 Wochen deaktiviert. Es liegt in der Verantwortung der Nutzer, ihre Daten rechtzeitig zu sichern.
- Mit Microsoft 365 stehen uns E-Mail, Speicherplatz für Dokumente sowie Programme wie Word, Excel, PowerPoint, OneNote für Gruppenarbeit zur Verfügung. Diese Funktionen dürfen ausschließlich für schulische Zwecke genutzt werden und nicht privat.
- Persönliche Daten dürfen nur verarbeitet werden, wenn es für schulische Aufgaben erforderlich ist. Dies gilt auch für die Kommunikation mit anderen.
- Es wird dafür gesorgt, dass die Daten sicher sind. Dazu gehören Maßnahmen wie anonymer Zugang, Zwei-Faktor-Authentifizierung, sichere Passwörter und eine eingeschränkte Schul-E-Mail. Microsoft darf die Daten nur gemäß den Vereinbarungen verwenden. Es liegt in der Verantwortung der Nutzer, sorgsam mit den Daten umzugehen und sie nicht leichtfertig zu nutzen.
- Die bereitgestellte E-Mail-Adresse ist ausschließlich für schulische Zwecke vorgesehen. Es sollte sparsam mit persönlichen Daten in E-Mails umgegangen werden. Die E-Mails werden automatisch verschlüsselt, um die Sicherheit zu gewährleisten.
- Microsoft 365 sollte stets im Einklang mit dem Gesetz und den schulischen Regeln genutzt werden.
- Die Aktivitäten können überwacht werden, um die Sicherheit zu gewährleisten.
- Bei Verdacht auf eine Datenpanne sollte dies der Schulleitung gemeldet werden, die sich darum kümmern wird.
- Bei Nichteinhaltung der Regeln kann der Zugang zu Microsoft 365 verweigert werden und es können rechtliche Konsequenzen folgen. Die Schulleitung behält sich weitere Maßnahmen vor.
Schutz vor Datenverlust
Schülerinnen und Schüler sollen die für die Schule erforderlichen gesammelten und selbst erstellten Daten vom Nutzerkonto regelmäßig auf einem eigenen Datenträger (externe Festplatte) oder Cloudanbieter sichern.
Vorläufige Ordnung als Ergänzung zur Hausordnung vom 01.08.2021